Ihr Gepäck unterliegt nicht nur den allgemeinen Sicherheitsvorschriften im Luftverkehr, damit das Flugzeug und Passagiere sicher am Reiseziel ankommt. Auch die Fluggesellschaften haben sehr unterschiedliche Regeln hinsichtlich des Gewichts und der Anzahl der Gepäckstücke, die ein Fluggast mitnehmen darf. Selbst zwischen den Beförderungsklassen und den Flugzielen einer Airline können unterschiedliche Bedingungen zur Gepäckmitnahme gelten. Informieren Sie sich daher am besten schon bei der Buchung Ihrer Reise, aber auf jeden Fall spätestens vor der Anreise zum Hamburg Airport bei Ihrer Fluggesellschaft zu den Gepäckbestimmungen, um zusätzliche Kosten für Übergepäck zu vermeiden.
Tipps zum Gepäck vor Reiseantritt:
Wenn Sie online oder an einem unserer Check-in-Automaten einchecken, können Sie bei den meisten Fluggesellschaften auch Ihr Gepäck per Self-Bag-Drop selbstständig aufgeben. Nutzen Sie dazu einfach unsere Gepäckaufgabeautomaten.
Für den Transport Ihres Gepäcks stehen Ihnen in und vor den Terminals Gepäckwagen zur Verfügung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Gepäckträgerdienst zu beauftragen. Mit dem Gepäckservice Schwerelos Reisen können Sie Ihre Koffer auch am Flughafen aufbewahren lassen.
Sie haben im Flugzeug etwas verloren oder Ihr Gepäck ist nicht mit Ihnen am Zielort angekommen? Melden Sie sich am besten noch am Flughafen bei Ihrer Airline – diese wird sich darum kümmern, Ihr Gepäck schnell wiederzufinden. Wenn Ihnen auf dem Flughafengelände etwas abhandengekommen ist, hilft Ihnen das Personal im Hamburg Welcome Center gerne weiter. Taucht Ihr vermisster Gegenstand wieder auf, können Sie diesen in unserem Fundbüro im Welcome Center abholen. Dazu benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis und müssen eine Gebühr entrichten. Selbstverständlich können Sie sich das Fundstück auch zusenden lassen.
Die Haftung ist für alle Fluggesellschaften gesetzlich geregelt. Sie hängt im Allgemeinen vom Anfangs- und Endbestimmungsort Ihrer Reise ab. Je nachdem, welches internationale Abkommen das Abflugs- und Zielland unterzeichnet hat, bzw. welche nationalen Gesetze gelten, kann dies sehr unterschiedlich sein.
Grundsätzlich richtet sich die Haftung für aufgegebenes Gepäck nach dem nachgewiesenen Schaden, sie ist aber in der Höhe limitiert. Bei internationalen Reisen richtet sich die Höchsthaftung nach dem Gewicht des aufgegebenen Gepäcks. Genaue Informationen zur Höchsthaftung halten die Beförderungsbedingungen Ihrer Airline für Sie bereit.
Übersteigt der Wert des von Ihnen aufgegebenen Gepäcks die Höchsthaftung, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.