Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie wichtige Informationen als Download rund um den Flughafen Hamburg:
Dauerausweise sind für alle Personen erforderlich, die mehr als 12 Tage pro Kalenderjahr im Sensiblen Teil des Sicherheitsbereich des Flughafens Hamburg tätig sind, sowie Personen, die in der Transportkette der reglementierten Beauftragten und der reglementierten Lieferanten für Flughafenlieferungen eingebunden sind. Mindestvoraussetzung zum Erhalt eines Dauerausweises ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG und der erfolgreiche Abschluss der Luftsicherheitsschulung nach LuftSiSchulV sowie ggf. weiterer Schulungen. Es gibt folgende Arten von Dauerausweisen: Bei der Ausstellung eines Ausweises sind grundsätzlich alle jeweils erforderlichen Schulungen nachzuweisen. Die Ausweise werden für 60 Monate kostenpflichtig ausgestellt. Sie werden ab dem jeweils zweiten Gültigkeitsjahr in einer kontinuierlichen, gleichmäßigen Jahresgebühr abgerechnet. In diesen Jahresgebühren sind sämtliche Kosten der jeweiligen Schulungen enthalten, unabhängig der Länge der Gültigkeitsdauer dieser Schulungen sowie, nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeit, auch die Ausstellung eines neuen Ausweises. Für die Einhaltung von Fristen ist der jeweilige Ausweisinhaber eigenverantwortlich zuständig. Als unverbindlicher Service erfolgt eine automatisierte und personenbezogene Mailbenachrichtigung, für die jedoch keine Haftung und Gewähr übernommen wird. Werden Fristen versäumt, erfolgt systemseitig eine automatische Sperrung des jeweiligen Ausweises. Dauerausweise sind Eigentum der Flughafen Hamburg GmbH und sind jeweils auf Verlangen jederzeit zurückzugeben. Sie sind im Sicherheitsbereich stets sichtbar an der Oberbekleidung zu tragen. Sie dürfen keinesfalls missbräuchlich genutzt werden, um z.B. Zugang zu einem Luftfahrzeug, zum Zwecke einer Flugreise, zu erhalten. Auch das Überlassen eines Ausweises an andere Personen stellt eine Ordnungswidrigkeit / Straftat dar. Die Kosten der Ausweise variieren je nach Ausweisfarbe. Nähere Einzelheiten sind in der Entgeltordnung / Sonderleistungsverzeichnis definiert. Die Beantragung (im Original) und die Ausgabe erfolgt ausschließlich über bzw. in der Ausweisstelle (Gebäude 235). Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet. Tagesausweise sind erforderlich für Personen, die gelegentlich im Sensiblen Teil des Sicherheitsbereiches einer beauftragten Tätigkeit nachgehen bzw. sich im Sensiblen Teil des Sicherheitsbereich aufhalten. Diese Personen müssen ständig und unmittelbar von einer Person mit Dauerausweis begleitet werden. Der Zutritt wird für max. 5 Tage pro Monat, insgesamt jedoch für maximal 12 Tage pro Kalenderjahr gewährt. Der Antrag steht unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Er ist vom Antragsteller vollständig auszufüllen und rechtzeitig an die Ausweisstelle zusenden. Rechtzeitig ist der Antrag, wenn er mindestens 48 h vor dem Besuchstermin und zu den Öffnungszeiten der Ausweisstelle vorliegt. Die Beantragung, Ausgabe und ggfls. Hinterlegung erfolgt über bzw. in der Ausweisstelle (Gebäude 235). Hilfsweise können Tagesausweise auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausweisstelle an der Südtor-Wache oder Nordtor-Wache ausgestellt werden. Besucher müssen sich im Sicherheitsbereich immer in ständiger, durchgängiger Begleitung eines Dauerausweisinhabers befinden. Schlüsselkarten sind für Personen erforderlich, die ausschließlich im öffentlichen, landseitigen Bereich tätig sind (z. B. Shops) und Zugang zu Lagerräumen im hausrechtlich gesicherten Bereich benötigen. Zum Erhalt einer Schlüsselkarte ist weder die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG, noch die Luftsicherheitsschulung nach LuftSiSchulV notwendig. Eine Schlüsselkarte wird jeweils personenbezogen in der Ausweisstelle ausgegeben und ist jeweils für 12 Monate freigeschaltet. Die Beantragung (im Original) und Ausgabe erfolgt in bzw. durch die Ausweisstelle (Gebäude 235). Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet. * Gebührenpflichtig lt. gültigem Entgeltordnung / Sonderleistungsverzeichnis der Flughafen Hamburg GmbH
Dauerausweis*
Tagesausweis*
Schlüsselkarte*
