Kurioses aus dem Alltag der Bundespolizei am Flughafen
Am Hamburg Airport passieren täglich Tausende Menschen die Zentrale Sicherheitskontrolle. Meist läuft dies routiniert und ohne Probleme ab, doch gibt es immer wieder auch kuriose Zwischenfälle. Die Bundespolizei, die für die Sicherheitskontrolle verantwortlich ist, weiß ein paar schöne Anekdoten zu berichten – von lustig bis herzerwärmend.
Wodka auf ex
Eigentlich ist es bekannt, doch offenbar nicht jedem: Flüssigkeiten dürfen nur in maximal 100 ml fassenden Behältnissen mitgeführt werden. Ein Fluggast hatte eine deutlich größere Wodkaflasche dabei. Statt sich aber von ihr zu trennen oder sie per Post zu sich nach Hause zu schicken, leerte er sie kurzerhand auf ex.
Schaumküsse satt
Ähnlich ging es einer Dame, die eine ganze Packung Schaumküsse im Handgepäck hatte. Da diese Leckerei ebenfalls unter die Flüssigkeitsverordnung fällt und deshalb nicht in den Sicherheitsbereich mitgenommen werden darf, aß die Passagierin alle zehn Schaumküsse vor Ort. Wie es der Naschkatze auf dem anschließenden Flug erging, ist allerdings nicht bekannt.
Die kontrollierte Katze
Apropos Naschkatze: Eine echte Katze wurde quasi aus Versehen geröntgt. Der Fluggast, in dessen Tasche sie saß, hatte dem Kontrollpersonal nicht gesagt, dass sich das Tier in dem Gepäckstück befand. Also wurde die Tasche mitsamt Katze in das Röntgengerät fahren. Der Luftsicherheitsassistent staunte nicht schlecht, als er die Knochen und Umrisse der Katze auf seinem Monitor angezeigt sah. Die Katze hat die Prozedur unbeschadet überstanden und der Reisende wurde anschließend belehrt, in Zukunft rechtzeitig Bescheid zu sagen, wenn er Haustiere mitführt.
Vergessene Geräte
Manchmal muss es schnell gehen bei der Sicherheitskontrolle. Mit dem Kopf ist man schon auf dem Weg zum Flieger, bei der Konferenz oder im Urlaub – und dann vergisst so mancher Passagier Smartphone, Tablet, Laptop und Co. in einer der Kontrollwannen. So geschah es einem Fluggast, der im September von Hamburg nach München fliegen wollte. Weil seine Bahn extrem viel Verspätung hatte, erreichte er die Sicherheitskontrolle erst, als laut Ticket schon das Boarding für seinen Flug begann. In der Hektik ließ er sein nagelneues iPad Pro in der Kontrollwanne liegen. Er hastetet zum Gate – und stellte fest, dass das Boarding erst mit 30 Minuten Verzögerung beginnen sollte. Ein Beamter der Bundespolizei hatte mittlerweile das iPad entdeckt und konnte zum Glück herausfinden, wem es gehörte. Da ein Ausruf erfolglos blieb, suchte der Beamte alle gerade boardenden Flüge heraus und erfragte telefonisch, ob der Fluggast auf den jeweiligen Flug gebucht war. Tatsächlich wurde er fündig: Der Passagier war bereits im Flugzeug, doch das Boardingpersonal ließ ihn dort ausrufen und der Beamte lief zum Gate und konnte dem Reisenden sein iPad noch rechtzeitig übergeben.
Voller Einsatz auch im Urlaub
Schock für eine Familie aus Schleswig-Holstein im Sommer vergangenen Jahres: Beim Boarding für ihren Flug nach Kos stellte der Vater fest, dass sämtliche Dokumente – unter anderem Ausweise und Impfpässe – nicht mehr da waren. Er rannte noch zurück zur Sicherheitskontrolle, doch die Tasche mit den Dokumenten war nicht auffindbar. Sie mussten also ohne Dokumente ihren Griechenlandurlaub antreten. Doch dann passierte etwas Ulkiges: Eine Flughafenmitarbeiterin hatte die Tasche gefunden und der Bundespolizei übergeben. Die Beamtin, auf dessen Schreibtisch der Fall landete, ging einen kreativen Weg: Sie wusste von einer Kollegin, die am ebenfalls zum Urlaub nach Kos fliegen wollte. Die Beamtin griff zum Telefon und erreichte ihre Kollegin, die im Abflugbereich bereits auf ihren Flieger wartete. „Kommissarin Zufall“ nahm nun als Urlauberin noch rechtzeitig vor ihrem Abflug die Tasche in Empfang. Parallel wurde das Hotel der Urlauberfamilie informiert, dass die aufgefundenen Dokumente schon auf dem Weg zu den Inhabern seien und sie sich beim Empfang melden sollte. Noch am selben Abend konnte die Beamtin die Dokumententasche übergeben – denn sie hatte sogar dasselbe Hotel als Urlaubsziel gewählt. Die Familie war überglücklich über diesen kreativen und flexiblen Einsatz – sogar im Urlaub der Beamtin.
Vielfältige Aufgaben der Bundespolizei am Hamburg Airport
Am Hamburg Airport arbeiten wie an jedem deutschen Verkehrsflughafen auch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei. Sie übernehmen dort die sogenannten hoheitlichen Aufgaben und sind für die Luftsicherheit verantwortlich. Dazu gehört vor allem, den Luftverkehr vor Angriffen zu schützen. Deshalb kontrollieren die Beamtinnen und Beamten sowie speziell geschultes Personal mit modernster Technik die Fluggäste sowie deren Hand- und Reisegepäck. Außerdem ist die Bundespolizei auf dem gesamten Flughafengelände unterwegs – sowohl mit offenen Streifengängern als auch verdeckt. Ein weiteres Aufgabengebiet betrifft den Bereich der Grenzpolizei. Bei Crewmitgliedern und Fluggästen, die grenzüberschreitend reisen, also in Nicht-Schengen-Länder, kontrolliert die Bundespolizei Reisedokumente und sind auch für Fahndungen zuständig. Da es am Hamburg Airport auch eine S-Bahn-Haltestelle gibt, sorgen Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei dafür, dass alles sicher bleibt, gehen also gegen Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität sowie gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr vor. Auch Rückführungen von Menschen, die ausreisepflichtig sind, also die keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben, obliegen der Bundespolizei ebenso wie Ermittlungen zu Straftaten aus den Bereichen der Urkunden- und Schleusungskriminalität. Insgesamt sind rund 340 Bundespolizistinnen und -polizisten am Flughafen im Einsatz.
Anlaufstelle für Passagiere
Gut zu wissen: Zwischen Terminal 1 und 2 liegt die Flughafenwache, bei der Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und der Polizei Hamburg arbeiten. Dort bekommen Fluggäste täglich von 4.30 Uhr bis Mitternacht Auskünfte bei grenzpolizeilichen und luftsicherheitsrechtlichen Fragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bundespolizei auch kurzfristig Passdokumente ausstellen.